Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)
932. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015
A
1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird.
Begründung:
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 7. November 2014 (BR-Drucksache 436/14(B) ) mehrere Änderungen an dem Gesetz gefordert, um sicherzustellen, dass das Ziel einer Förderung der elektrischen Mobilität aus Klimaschutzgründen auch erreicht werden kann. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind diese Forderungen jedoch im Wesentlichen nicht aufgegriffen worden.
B
2. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.