Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)
Der Bundesrat hat in seiner 932. Sitzung am 27. März 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. März 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.