Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren

Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 1. März 2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 31. Januar 2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 5 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.