Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschl. audiovisueller Bereich); Bereiche Bildung und Kultur)
Der Bundesrat kann für den Rat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschl. audiovisueller Bereich)" Bereich "Bildung" und Bereich "Kultur" gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung jeweils eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter benennen.
Hierdurch wird die bisherige Stellvertreterregelung modifiziert.