Der Präsident des Deutschen Bundestages hat mit Schreiben vom 26. März 2015 Folgendes mitgeteilt:
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 92. Sitzung am 6. März 2015 beschlossenen Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst - Bundestagsdrucksachen 18/3784, 18/4227 - bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu Bundesratsdrucksache 077/15 (PDF) (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages) in Nummer 2 die nachfolgende Berichtigung vorzunehmen., Buchstabe k wird wie folgt gefasst:
- k) § 40 wird wie folgt geändert:
- aa) In Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 wird jeweils die Angabe "Artikel 23" durch die Angabe "Artikel 24" ersetzt.
- bb) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
(2) Die für die Gleichstellungsstatistik erstmalig zu erhebenden Daten nach § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 haben den Stichtag 30. Juni 2015, die Daten nach § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2015." '