- - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
- TOP 17 der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Absatz 5 - neu -
Nach Absatz 4 ist folgender Absatz anzufügen:
- Des Weiteren sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, noch stärker als bisher länderübergreifend bei der Saatgutuntersuchung und der Pflanzguttestung zusammenzuarbeiten und zeitnah eine Konzentration der Saatgutanerkennungsstellen sowie der Saatgutprüfstellen unter Beachtung regionaler Bezüge und der Beibehaltung der Länderzuständigkeit vorzunehmen.
Folgeänderung:
Der Begründung ist am Ende folgender Absatz anzufügen:
- Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Vereinfachung des Verwaltungshandelns und der Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für die Saatgutwirtschaft besteht die Notwendigkeit, die Anzahl der eigenständig operierenden Saatgutanerkennungs- und Saatgutprüfstellen zu reduzieren. Hierbei sollten allerdings regional gewachsene Strukturen und Besonderheiten hinreichende Beachtung finden. Die rechtlichen Regelungen zur Erreichung der angestrebten Konzentration sind nach dem Grundgesetz von den Ländern zu treffen.