Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Gebühren für Aufenthaltstitel assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger mit der beabsichtigten Änderung der Aufenthaltsverordnung unterhalb der Beschaffungskosten der Ausländerbehörden liegen.
b) Der Bundesrat weist auf die teilweise äußerst kritische Haushaltssituation vieler Kommunen hin. Nicht kostendeckende Gebührensätze werden zu einem zusätzlichen Defizit bei den Ausländerbehörden führen. Dem gilt es entgegenzuwirken.
c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die den Kommunen von der Bundesdruckerei in Rechnung gestellten Kosten den in der Verordnung festgesetzten Betrag von 28,80 Euro nicht übersteigen.