Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 17. Februar 2009 Folgendes mitgeteilt:
Aufgrund eines Büroversehens sind drei durch die Bundesregierung beschlossene rechtsförmliche Korrekturen in der Drucksache 075/09 (PDF) nicht enthalten.
Eine Übersicht über die Änderungen liegt als Anlage 1 bei.
Ich bitte die beigefügte Seite 2 (Anlage 2) auszutauschen.
Anlage 1
Änderungen
alt:
§ 20a Aufwendungsregelung
neu:
§ 20 a Übergangsvorschriften zur Ersten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
Änderung in § 20a (2):
alt:
- ... die ohne Umsatzsteuer den Wert von 410 Euro übersteigen, ...
neu:
- ... die ohne Umsatzsteuer den Wert von 410 Euro unterschreiten, ...
Änderung Artikel 2:
alt:
- (1) Artikel 1 Nummern 1 und 3 treten am 1. Januar 2010 in Kraft.
- (1) Artikel 1 Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.
- (2) Artikel 1 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2009 in Kraft.
neu:
- (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2010 in Kraft.
- (2) Artikel 1 Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.
- (3) Artikel 1 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
Anlage 2
(Austauschseite)
- b) Es wird folgender Satz angefügt:
"Die Wahrnehmung der in Satz 1 genannten Aufgaben durch einen Dritten ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen."
- 3. § 20 Absatz 4 wird aufgehoben.
- 4. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt:
§ 20a Übergangsvorschriften zur Ersten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
- (1) § 11 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2009 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Gegenstände der beweglichen Einrichtung, die ohne Umsatzsteuer den Wert von 410 Euro übersteigen, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind.
- (2) § 16 Absatz 2 ist bis zum 31. Dezember 2009 mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei Gegenständen der beweglichen Einrichtung, die ohne Umsatzsteuer den Wert von 410 Euro unterschreiten, nach Maßgabe allgemeiner Verwaltungsvorschriften von der Aufnahme in das Verzeichnis abgesehen werden kann."
Artikel 2
- (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2010 in Kraft.
- (2) Artikel 1 Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.
- (3) Artikel 1 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.