Punkt 14 b) der 868. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung in Übereinstimmung mit Punkt Nr. 3 der "Standards für solide Vergütungspraktiken" vorsieht dass die BaFin das Recht erhalten soll, im Falle der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalanforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder zu beschränken.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nicht nur in Übereinstimmung mit Punkt Nr. 18 der "Standards für solide Vergütungspraktiken" dafür Sorge zu tragen dass die BaFin zeitnah angemessene Korrekturmaßnahmen ergreifen kann wenn Unternehmen gegen das Gebot, solide Vergütungspraktiken zu implementieren verstoßen. Vielmehr sieht es der Bundesrat als unerlässlich an, dass in einem solchen Fall auch angemessene Sanktionsmöglichkeiten bestehen.
Angemessen erscheinen insbesondere steuerliche Maßnahmen. Neben einer verfassungsrechtlich zulässig ausgestalteten unmittelbaren Abgabe auf die Bonuszahlungen der Banken sollte daher vor allem auch eine Begrenzung der steuerlichen Absatzbarkeit von Gehältern und Abfindungen geprüft werden.