Bundesministerium der Finanzen Berlin, 25. Februar 2015
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
mit Wirkung vom 1. Januar 1995 ist die Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MS PT) als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet worden. Ihre Aufgabe ist die Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen. Die MS PT wird größtenteils durch jährliche Zuschüsse der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG finanziert.
Leitendes Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Es besteht aus elf Mitgliedern und deren Stellvertretern. Hiervon werden jeweils drei stimmberechtigte Vertreter von der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und dem Bund entsandt, während aus dem technischen und allgemeinen Museumswesen zwei Vertreter mit beratender Funktion bestellt werden. Darüber hinaus hat der Bundesrat das Recht, einen Vertreter mit beratender Funktion nebst Stellvertreter zu benennen.
Die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kuratoriums hat für alle Mitglieder am 31. Januar 2015 geendet. Mithin sind ab dem 1. Februar 2015 die Mitglieder und deren Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren vom Bundesministerium der Finanzen neu zu bestellen. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.
Der Bundesrat hatte in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 beschlossen, für die Amtsperiode vom 1. Februar 2010 bis zum 31. Januar 2015 ein Mitglied und dessen Stellvertreter zu benennen (Bundesratsdrucksache 302/10 (PDF) ). Da der Vertreter des Bundesrates gerade in dieser Amtsperiode an den Erörterungen im Kuratorium sehr engagiert und fachkundig mitgewirkt hat, würde ich es sehr begrüßen, wenn der Bundesrat auch in der neuen Amtsperiode im Kuratorium vertreten wäre - nach Möglichkeit bereits in der ersten Sitzung des neuen Kuratoriums, die voraussichtlich am 18. Mai 2015 stattfinden wird. Ich bitte Sie deshalb um Prüfung, ob der Bundesrat wiederum von seinem Entsendungsrecht Gebrauch machen will und gegebenenfalls einen Beschluss über die Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble