Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei - Antrag des Landes Hessen -
Punkt 10 der 920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Der Gesetzentwurf sieht vor, die mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht vorgenommene Weitergabe von rechtswidrig erlangten Daten unter Strafe zu stellen und damit eine bisher grundsätzlich bestehende Strafbarkeitslücke zu schließen. Amtsträger, die sich allein dienstbezogen bemakelte Daten verschaffen, sollen von einer Bestrafung ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass der Ankauf sogenannter Steuer-CDs bereits nach dem geltenden Recht zulässig ist.