Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Oktober 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung über den Sitz der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Der Bundesrat hat in seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 105 Absatz 3 sowie Artikel 106 Absatz 2, 3 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.