Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Oktober 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung über den Sitz der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 158. Sitzung am 9. Februar 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/8506 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Oktober 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung über den Sitz der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung - Drucksache 17/8236 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 02.03.12
Erster Durchgang: Drucksache. 701/11 (PDF)