Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017

A

1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 2

In Artikel 2 ist die Angabe "1. Januar 2018" durch die Wörter "Tag nach der Verkündung" zu ersetzen.

Begründung:

§ 103 StGB ist aufzuheben. Es besteht kein sachlicher Grund, den Wegfall der Norm hinauszuzögern.

B

2. Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.