Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017
A
1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 2
In Artikel 2 ist die Angabe "1. Januar 2018" durch die Wörter "Tag nach der Verkündung" zu ersetzen.
Begründung:
§ 103StGB ist aufzuheben. Es besteht kein sachlicher Grund, den Wegfall der Norm hinauszuzögern.
B
2. Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.