Der Deutsche Bundestag hat in seiner 155. Sitzung am 26. Januar 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/8467 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes - Drucksache 17/8098 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 02.03.12
Erster Durchgang: Drucksache. 571/11 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 4 wird § 19b wie folgt geändert:
- aa) In Absatz 1 Nummer 3 und 4 wird jeweils das Wort "Nutzern" durch das Wort "Flugplatznutzern" ersetzt.
- bb) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aaa) In Nummer 2 Satz 1 wird das Wort "vier" durch das Wort "fünf" ersetzt.
- bbb) In Nummer 6 Buchstabe c wird das Wort "Kostenstruktur" durch das Wort "Gesamtkostenstruktur" ersetzt.
- b) In Nummer 7 wird in § 23c Satz 2 die Angabe " § 2 Absatz 1" durch die Angabe " § 2 Absatz 7" ersetzt.
- c) Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt:
"8a. § 31 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 10 wird wie folgt geändert:
- aa) Nach dem Wort "überragen," werden die Wörter "sowie die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen" eingefügt.
- bb) Nach der Angabe "16" wird ein Komma und die Angabe "16a" eingefügt.
- b) Nummer 16 wird wie folgt geändert:
- aa) Buchstabe e wird wie folgt gefasst:
"e) den Aufstieg von Frei- und Fesselballonen,".
- bb) Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
"f) das Steigenlassen von Flugmodellen, Flugkörpern mit Eigenantrieb und unbemannten Luftfahrtsystemen,".
- cc) In Buchstabe g wird das Wort "Abweichung" durch das Wort "Abweichungen" ersetzt und wird nach dem Wort "Mindesthöhen" ein Komma angefügt.
- dd) Nach Buchstabe g wird folgender Buchstabe h angefügt:
"h) den Aufstieg und Betrieb von Geräten, die ohne Luftfahrzeug zu sein, besondere Gefahren für die Luftfahrt mit sich bringen, insbesondere Feuerwerkskörper, optische Lichtsignalgeräte, Drachen, Kinderballone und ballonartige Leuchtkörper"."
- aa) Buchstabe e wird wie folgt gefasst:
- a) Nummer 10 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 3 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
"2. § 16 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
"7. der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen."
- b) In Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort "können" ein Komma und die Wörter "insbesondere im Fall von Absatz 1 Nummer 7 die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzen" eingefügt."