Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
(LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)

893. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2012

A

B

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS) und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Bundestages, dass die Fachkunde des Personals von ausschlaggebender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Qualität der Betreuung der Unternehmen und Versicherten ist.

Eine ortsnahe Betreuung ist trotzdem sicherzustellen.

Um diese Fachkunde zur Geltung zu bringen, bedarf es nicht nur der Einrichtung von Fachausschüssen, sondern auch einer gesicherten ortsnahen Betreuung. Auch für Verhandlungspartner der regionalen Ebene wie die kassenärztlichen Vereinigungen ist die Existenz kompetenter Ansprechstellen vor Ort von erheblicher Bedeutung.

Auf die Verwirklichung dieser im Gesetz angelegten Ziele sollte die Bundesregierung im Rahmen der ihr übertragenen Beratungsaufgabe hinwirken.

Härtefallregelungen sind während der Übergangszeit zur Abmilderung von Beitragssteigerungen unerlässlich. {Denn} die Vereinheitlichung der bisherigen regionalen Beitragsmaßstäbe durch die Schaffung eines Bundesträgers [in der Unfallversicherung] wird erhebliche Beitragsverschiebungen bewirken.

Um Härtefälle angemessen abzumildern und dem neuen Bundesträger Planungssicherheit zu verschaffen, sind neben dem vorgesehenen Sondervermögen weiterhin Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2017 notwendig.

Der Deutsche Bundestag hat den Schutz der Beschäftigten erheblich verbessert. Es besteht allerdings kein Grund, Beamte vom explizit nur für Dienstordnungsangestellte vorgesehenen Schutz vor Ruhestandsversetzungen auszunehmen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, ihre Beratungsaufgabe im Sinne einer Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen wahrzunehmen, damit die bestehenden Spielräume zugunsten der Beamten ausgeschöpft werden.