893. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2012
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS) und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
- 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Deutsche Bundestag einige Anliegen des Bundesrates aufgegriffen hat. So ist sichergestellt, dass auch nach 2017 Fachausschüsse eingerichtet werden können.
- 3. Zudem ist die gesetzliche Möglichkeit geschaffen worden, auch den bisherigen bewährten Beitragsmaßstab der Sozialversicherung für den Gartenbau (Arbeitswert) unter dem Dach eines einheitlichen Trägers fortzuführen.
- 4. Der Bundesrat bittet jedoch die Bundesregierung, im Rahmen ihrer beratenden Funktion darauf hinzuwirken, dass
- - eine "fachliche umfängliche" Betreuung der Versicherten auch eine ortsnahe Betreuung umfasst [und das Standortkonzept dem Rechnung zu tragen hat], - in den Satzungen für die Versicherungszweige Unfallversicherung und Krankenversicherung Härtefallregelungen vorgesehen werden,
- - Personal- und Budgetkompetenzen so weit wie möglich an die Geschäftsstellen verlagert werden, um den Geschäftsstellen einen angemessenen Handlungsspielraum zu ermöglichen,
- 5. - die Aufgaben der funktionellen Landesverbände der Landwirtschaftlichen Krankenkassen den Geschäftsstellen übertragen werden und - zur Gewährleistung der Sozialverträglichkeit die mit diesem Gesetz geschaffenen besonderen Regelungen zur Ruhestandsversetzung für Dienstordnungsangestellte auch auf entsprechend bedienstete Beamtinnen und Beamte anwendet werden.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Sorge dafür zu tragen, dass die Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für die gesamte Übergangszeit bis 2017 mit einem Zuschuss von 200 Millionen Euro pro Jahr flankiert wird.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Bundestages, dass die Fachkunde des Personals von ausschlaggebender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Qualität der Betreuung der Unternehmen und Versicherten ist.
Eine ortsnahe Betreuung ist trotzdem sicherzustellen.
Um diese Fachkunde zur Geltung zu bringen, bedarf es nicht nur der Einrichtung von Fachausschüssen, sondern auch einer gesicherten ortsnahen Betreuung. Auch für Verhandlungspartner der regionalen Ebene wie die kassenärztlichen Vereinigungen ist die Existenz kompetenter Ansprechstellen vor Ort von erheblicher Bedeutung.
Auf die Verwirklichung dieser im Gesetz angelegten Ziele sollte die Bundesregierung im Rahmen der ihr übertragenen Beratungsaufgabe hinwirken.
Härtefallregelungen sind während der Übergangszeit zur Abmilderung von Beitragssteigerungen unerlässlich. {Denn} die Vereinheitlichung der bisherigen regionalen Beitragsmaßstäbe durch die Schaffung eines Bundesträgers [in der Unfallversicherung] wird erhebliche Beitragsverschiebungen bewirken.
Um Härtefälle angemessen abzumildern und dem neuen Bundesträger Planungssicherheit zu verschaffen, sind neben dem vorgesehenen Sondervermögen weiterhin Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2017 notwendig.
Der Deutsche Bundestag hat den Schutz der Beschäftigten erheblich verbessert. Es besteht allerdings kein Grund, Beamte vom explizit nur für Dienstordnungsangestellte vorgesehenen Schutz vor Ruhestandsversetzungen auszunehmen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, ihre Beratungsaufgabe im Sinne einer Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen wahrzunehmen, damit die bestehenden Spielräume zugunsten der Beamten ausgeschöpft werden.