Beschluss des Bundesrates
Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung am 15. Februar 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Januar 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.