Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 139. Sitzung am 24. Januar 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/7815 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 016/7462 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 15.02.08
Initiativgesetz des Bundestages