Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30. März 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat begrüßt die Beschlüsse des Europäischen Rates in Brüssel vom 8./9. März 2007 zur integrierten Klimaschutz- und Energiepolitik. Die EU hat sich unter deutscher Ratspräsidentschaft auf einem zentralen Politikfeld als handlungsfähig erwiesen und mit ihren Beschlüssen zur verpflichtenden Reduzierung der CO₂-Emissionen um 20 % bis 2020 - unabhängig von internationalen Verhandlungen - zur Verbesserung der Energieeffizienz mit Einsparung von 20 % des Energieverbrauchs und zur verpflichtenden Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 % des Gesamtenergieverbrauchs weltweit Maßstäbe gesetzt. Der Bundesrat begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm auf dieser Grundlage weitere konkrete Vereinbarungen zum Klimaschutz, insbesondere zum Post-Kyoto-Prozess, zu treffen. Im Übrigen behält sich der Bundesrat vor, zu den ausstehenden noch im Bundesrat zu beratenden Vorschlägen der Kommission im Einzelnen Stellung zu nehmen.
Begründung
Die vorliegende Mitteilung ist Teil umfassender strategischer Überlegungen der Kommission zur künftigen Klima- und Energiepolitik der EU, die der Vorbereitung des Europäischen Rates dienten. Zu diesen strategischen Überlegungen der Kommission hat der Rat am 8./9. März 2007 Schlussfolgerungen gezogen und einen Aktionsplan Energiepolitik verabschiedet. Die Kommission wird nun die Umsetzung vorantreiben und ihre strategischen Überlegungen weiterentwickeln. Hierzu wird der Bundesrat im Einzelnen Stellung nehmen.
Die Regierungschefs der Länder haben sich im Rahmen einer Besprechung mit Bundeskanzlerin Merkel und Kommissionspräsident Barroso am 7. März 2007 in Brüssel im Lichte der erwarteten Ergebnisse des Frühjahrsrates positioniert.
Im Hinblick darauf sieht der Bundesrat von einer weiteren Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt ab.