Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union

(hier:

In Ergänzung seines Beschlusses vom 15. Dezember 2017 zu BR-Drucksache 600/17/(neu) PDF benennt der Bundesrat gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung vom 10. Juni 2010 folgenden Beauftragten:

A Es werden benannt als Beauftragte des Bundesrates in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen eine Teilnahme generell möglich ist:

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

Gremien des Rates

4. Arbeitsgruppe "Arzneimittel und Medizinprodukte" Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (ORPhR Dominique-André Busch)