Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(hier:
- Bundesratsbeauftragte, die seit 2014 oder später in Beratungsgremien der Europäischen Union tätig sind, sowie
- Bundesratsbeauftragte für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2017 ansteht.)
In Ergänzung seines Beschlusses vom 15. Dezember 2017 zu BR-Drucksache 600/17/(neu) benennt der Bundesrat gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung vom 10. Juni 2010 folgenden Beauftragten:
A Es werden benannt als Beauftragte des Bundesrates in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen eine Teilnahme generell möglich ist:
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
Gremien des Rates
4. Arbeitsgruppe "Arzneimittel und Medizinprodukte" Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (ORPhR Dominique-André Busch)
*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 15. Dezember 2017, BR-Drucksache 600/17(B)