Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes

Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b (§ 2 Absatz 1b - neu - BVL-Gesetz)

In Artikel 2 Nummer 1 ist Buchstabe b wie folgt zu fassen:

Begründung

Grundsätzlich findet der Verkehr mit Behörden und Einrichtungen anderer Staaten über das zuständige Bundesministerium statt. Wegen der dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit dem neuen Absatz 1a übertragenen Aufgaben ist ihm auch die Befugnis zu übertragen, unmittelbar den Außenverkehr wahrzunehmen. Dies erspart Zeit und vermindert den bürokratischen Aufwand. Für Absatz 1a Nummer 1 (neu) ergibt sich die entsprechende Befugnis bereits aus § 8 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz; eine Regelung ist deshalb hier nicht erforderlich.

2. Zum Gesetzentwurf allgemein