Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten KOM (2005) 690 endg.; Ratsdok. 5463/06
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Rechtsausschuss
empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Kommission, den Austausch von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Er weist indes auf Folgendes hin:
Die Erstreckung des Begriffs der "Verurteilung" auf Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 2 Buchstabe a des Vorschlags begegnet Bedenken.
Ein Register, in dem sämtliche Ordnungswidrigkeiten einzutragen sind, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland bislang nicht. Ein Bedürfnis für die Errichtung eines umfassenden Ordnungswidrigkeitenregisters ist weder dargetan noch ersichtlich.
B
2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfiehlt dem Bundesrat,
von der Vorlage
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.