Punkt 1 der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017
Der Bundesrat möge beschließen:
Die Sozialkassen in der Bauwirtschaft leisten einen wichtigen Beitrag zur Absicherung der Beschäftigen im Baugewerbe, insofern wird, insbesondere in Hinblick auf die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner, im Zuge des gewählten Verfahrens keine Alternative zur Regelung durch das Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz gesehen.
Um für die betroffenen Betriebe Rechtssicherheit herzustellen, wird eine Evaluation der Verbändevereinbarung der beteiligten Arbeitgeberverbände sowie der Industriegewerkschaft Metall vom 19. Januar 2017 durch die Bundesregierung als notwendig erachtet. Dabei ist insbesondere zu evaluieren, ob sie tatsächlich zu einer klareren Abgrenzung im Rahmen der sogenannten großen Einschränkungsklausel und damit zu mehr Rechtssicherheit für Ausbauhandwerks- und Mischbetriebe führt. Im Rahmen der Evaluation ist die Ausgestaltung und praktische Umsetzung des Konsultationsverfahrens zu berücksichtigen, insbesondere ob es tatsächlich zu einem erheblichen Klagerückgang führt. Ein wichtiges Indiz für die Wirksamkeit der Verbändevereinbarung ist zudem, ob ein erheblicher Rückgang der nachträglichen Erfassung von Ausbauhandwerks- und Mischbetrieben zu verzeichnen ist.
Die Bundesregierung wird gebeten, bis zum 1. Januar 2020 in geeigneter Weise hierzu zu berichten.