A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS) und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U)
empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat erkennt an, dass das vorliegende Aktionsprogramm wie auch die vorangegangene Strategie auf eine nachhaltige Entwicklung der Sozialpolitik abzielt. Eine nachhaltige Sozialpolitik leistet einen grundlegenden Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität in Europa.
- 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Nachhaltigkeit für die als Schlüsselthemen aufgeführten Politikbereiche von zentraler Bedeutung ist. Die Zusammenstellung der Leitprinzipien und Zielfestlegungen sowie der geplanten Maßnahmen liefern dabei einen nützlichen Überblick über die gesamte Breite der Handlungsfelder. Sie verdeutlichen zugleich, dass das Prinzip der Nachhaltigkeit in den aufgeführten Politikfeldern bereits jetzt eine allseits akzeptierte Grundorientierung darstellt und Eingang in eine Vielzahl von Maßnahmen gefunden hat. Dies gilt neben den genannten Maßnahmen auf europäischer Ebene auch für die laufende Politikgestaltung in den Mitgliedstaaten.
- 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Folgeabschätzungen einen wertvollen Beitrag zu einer kohärenten Politik leisten. Sie tragen dazu bei, dass wirtschaftliche und soziale Aspekte frühzeitig in den Rechtsetzungsprozess einbezogen werden.
- 4. Der Bundesrat hält das Verhältnis der Nachhaltigkeitsstrategie zu anderen Strategien im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik (Lissabon-Strategie sowie Sozialschutz und soziale Eingliederung) für nicht eindeutig geklärt. In diesen Bereichen ist die Nachhaltigkeit bereits jetzt schon Leitbild.
- 5. Für den Bereich der Sozialpolitik fordert der Bundesrat, das Querschnittsthema "nachhaltige Entwicklung" in die bereits bestehenden Prozesse der offenen Methode der Koordinierung zu integrieren. Ein übergeordneter Prozess würde die Gefahr bergen, bestehende Prozesse der offenen Methode der Koordinierung zu entwerten.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für die Formulierung ambitionierterer Leitaktionen gegenüber der Kommission einzusetzen. Er ist insbesondere der Auffassung, dass beim Schlüsselthema "Klimawandel und Erneuerbare Energien" ein Bezug zu den Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz in Montreal hergestellt und auch auf einen umfassenden Review-Prozess der 1. Phase des Europäischen Klimaschutzprogramms hingewiesen werden soll. Dabei sollten wesentliche EU-Prozesse im Bereich der Energieeffizienz - neben dem geplanten Aktionsplan - erwähnt und Verbindungen aufgezeigt werden. In Bezug auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf Ebene der EU bis 2020 - einschließlich des Strombereichs - sollten Ziele formuliert werden. Ebenso sollte ein Hinweis auf die vom Europäischen Parlament geforderte Verabschiedung einer Richtlinie zur Förderung der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich erfolgen.
- 7. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Kommission beim "Schlüsselthema Gesundheit" weitere Vorschläge macht. Die Kommission sollte hier an die strategische Mitteilung zu "Umwelt und Gesundheit" (SCALE) von 2003 anknüpfen, in der sie umfassende Maßnahmen zur Verminderung der durch Umweltfaktoren bedingten Umweltbelastungen formuliert hatte. Dazu sollte z.B. auch ein Konzept zur Verbesserung der Innenraumluft gehören, wie es im EU-Aktionsplan "Umwelt und Gesundheit 2004 bis 2010" angekündigt worden ist. Beim "Schlüsselthema Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration" sollten mögliche Auswirkungen demografischer Veränderungen auf den Flächen-, Ressourcen- und Energieverbrauch und den Verkehrsbereich angesprochen werden.
- 8. Der Bundesrat begrüßt, dass im Themenfeld "Management natürlicher Ressourcen" ein Aktionsplan für nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen gefordert wird. Zur Ressourcenproduktivität, zur Energieproduktivität und zur Flächeninanspruchnahme sollten allerdings konkrete Zielsetzungen aufgenommen werden. Beim Thema "Biologische Vielfalt" sollte die Problematik der Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresumwelt stärker berücksichtigt werden. Zudem sollte der Schutz der Biodiversität in den Bereichen Forstwirtschaft, Regional- und Raumplanung, Energie und Transport, Tourismus und Handel thematisiert werden.
- 9. Hinsichtlich der Leitaktion "Ökologische Innovation, Markt für Ökotechnologien ausweiten" sollte definiert werden, wie das Ziel des ressourcenschonenden Wirtschaftens in den relevanten Programmen und Maßnahmen umgesetzt werden kann.
Der Bundesrat stellt fest, dass die Bereiche Land- und Forstwirtschaft nicht angesprochen werden, obwohl dort Maßnahmen zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen angelaufen sind, wie beispielsweise die Bindung der Direktzahlungen aus der ersten Säule an die Einhaltung von Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzverpflichtungen.
Der Bundesrat schlägt vor, beim "Schlüsselthema Nachhaltiger Verkehr" auf ein europäisches Minderungsziel zur Reduktion der verkehrsbedingten Treibhausgas-Emissionen hinzuweisen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Mitteilung bildet den dritten und letzten Schritt der Kommission bei der Überprüfung der Strategie. Im Februar 2005 hatte sie zunächst eine Bestandsaufnahme und Leitlinien vorgelegt. Im Juni 2005 wurde auf der Grundlage eines Kommissions-Vorschlags vom Europäischen Rat eine Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung angenommen. Ziel der Überprüfung ist es, die Strategie für die nachhaltige Entwicklung von 2001 weiterzuentwickeln.
Die Kommission deklariert die nun vorgelegte Mitteilung als "Aktionsprogramm für Regierungen, aber auch für Unternehmer, Behörden, NRO, Hochschulen und Organisationen der Zivilgesellschaft". Sie möchte konkretes Handeln anstoßen, "um unseren Kindern und Enkeln eine Welt übergeben zu können, die mehr Wohlstand, eine saubere Umwelt und mehr Gerechtigkeit bietet".
Um dieser Zielsetzung aber gerecht zu werden, bedarf es teilweise ambitionierterer Leitaktionen und weitergehender Schritte.
B
- 10. Der Agrarausschuss, der Gesundheitsausschuss und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.