Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 20. Februar 2018
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, im Bundesrat zu beantragen, den in der 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz) - Drucksache 232/17(B) -, * der mit dem Ablauf der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen ist, gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 2. März 2018 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Herbert Reul