Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetzes - Antrag des Freistaates Bayern -
881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
A
Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 4
In Nummer 4 sind in Satz 2 vor dem Wort "Gewähr" die Wörter "zivil- und ordnungsrechtliche" einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Klarstellung des Gewollten.
Der Entschließungsantrag sieht vor, dass die Regelungen des zivilrechtlichen
Schadensersatzrechts im Gentechnikgesetz für bestimmte Fälle konkretisiert werden. Im Rahmen dieser Konkretisierung sollte der Umfang der genannten
Gewähr eindeutig geregelt werden. Es muss klar sein, dass derjenige, der konventionelles Saatgut einführt oder erstmals in Verkehr bringt, die zivil- und ordnungsrechtliche Gewähr dafür übernimmt, dass dieses Saatgut ohne Verstoß gegen das Gentechnikgesetz angebaut werden kann.
2. Zu Nummer 5 - neu -
Nach Nummer 4 ist folgende Nummer 5 anzufügen:
"5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Wege der Ausgestaltung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift eine für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut baldmöglichst zu definieren. Hierfür sollten Probenahme und Nachweisverfahren anhand von wissenschaftlichen und statistischen Protokollen mit hoher Zuverlässigkeit sowie Maßgaben für die Ergebnisinterpretation definiert werden."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der weltweit steigende Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und eine zunehmende Globalisierung des Handels erhöhen die Wahrscheinlichkeit von unbeabsichtigten und technisch unvermeidbaren GVO-Spuren in Saatgut. Für Saatgutfirmen und Verbraucher ist ein reproduzierbarer und damit sicherer Nachweis von GVO im Rahmen der eigenen Qualitätskontrolle schon aus statistischen Gründen mit den derzeitigen Prüfplänen nicht möglich. Somit sind zufällige Funde durch nachfolgende staatliche Kontrollen auf GVO nicht zu vermeiden und können zu gravierenden haftungsrechtlichen Problemen führen.
Die Agrar- und Ernährungsbranche benötigt daher klare gesetzliche Regelungen, die die Rechtssicherheit für alle Bereiche der Warenkette von Saatgut erhöht.
B
- 3. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.