Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 92 und 108)
Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 92 und 108) gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 24. September 2004 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 543/04(B) .*)