Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes - Antrag der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt -
Punkt 7 der 857. Sitzung des Bundesrates am 3. April 2009
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Gesetzentwurf ist gemäß Artikel 76 Absatz 3 Satz 4 des Grundgesetzes besonders eilbedürftig.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der baldige Ablauf der Legislaturperiode macht einen zügigen Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens erforderlich.
Im Übrigen wird auf Ziffer 5 der Ausschussempfehlung (BR-Drs. 45/1/09) verwiesen.