Der Bayerische Ministerpräsident München, den 3. Februar 2010
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Bayerische Staatsregierung, der Senat von Berlin, die Hessische und die Niedersächsische Landesregierung sowie die Landesregierung von Sachsen-Anhalt haben beschlossen, dem Bundesrat den
- Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
mit dem Antrag zuzuleiten, dass der Bundesrat diesen erneut gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG im Bundestag einbringen möge.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat in seiner 842. Sitzung am 14. März 2008 beschlossenen Fassung - BR-Drucksache 109/08(B) , die der Deutsche Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Legislaturperiode nicht mehr abschließend behandelt hat. Von einer erneuten Beifügung der Vorlage wird deshalb abgesehen.
Mit Rücksicht auf geringfügigen Aktualisierungsbedarf aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Entwicklungen bitte ich darum, den Gesetzentwurf zunächst den Ausschüssen zur erneuten Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer