Beschluss des Bundesrates
Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2
Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 beschlossen, den Bericht gemäß § 35 Satz 3 BAföG zur Kenntnis zu nehmen.