Unterrichtung durch die Bundesregierung
16. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2016
Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, 10. Januar 2017
An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, als Anlage übersende ich den 16. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik* beim Statistischen Bundesamt mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Nach § 12 Absatz 2 des Hochschulstatistikgesetzes hat der Ausschuss über seine Arbeiten in der Regel alle vier Jahre einen schriftlichen Bericht vorzulegen, der den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten ist.
Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Johanna Wanka
* wird als Bundestags-Drucksache 18/10851 verteilt