Punkt 35 der 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 1, Buchstabe a und b der Empfehlungsdrucksache(40_1/06) beschließen:
"1. Der Bundesrat begrüßt die politische Einigung vom 31. Januar 2006 zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten als wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lage der Familien in Deutschland.
Danach sollen Eltern für jedes Kind bis zu 14 Jahren Kinderbetreuungskosten vom ersten Euro an in Höhe von 2/3 der Kosten, höchstens 4.000 Euro steuerlich geltend machen können, und zwar
- - als Werbungskosten/Betriebsausgaben, wenn beide Eltern erwerbstätig sind,
- - als Sonderausgaben bezüglich der Kindergartengebühren, wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist.
Von der neuen Regelung profitieren vor allem allein Erziehende und Geringverdienende.
Zusätzlich können noch die verbesserten Entlastungen für eine Betreuung im Haushalt in Anspruch genommen werden.
Der Bundesrat sieht mit dieser Regelung vier zentrale Forderungen als erfüllt an:
- - die Belastung der Familien durch die Kosten der Kinderbetreuung wird reduziert,
- - die Bedeutung der Kinderbetreuung für die Erziehung und Bildung insbesondere der 3- bis 5jährigen Kinder wird berücksichtigt,
- - die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert und
- - die Möglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen und damit für zusätzliche Beschäftigung in diesem Bereich werden verbessert.
Der Bundesrat erwartet, dass die Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung möglichst einfach ausgestaltet werden, damit die angestrebten Verbesserungen der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf allen Familien tatsächlich zugute und die angestrebten Anreize für die Schaffung sozial abgesicherter Arbeitsplätze zum Tragen kommen."