Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten (Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung - AdVermiStAnKoV)

Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 2005 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der nachstehenden Änderung zuzustimmen:

Zu § 1 Abs. 1 Nr. 9

In § 1 Abs. 1 Nr. 9 ist das Wort "gesetzlichen" zu streichen.

Als Folge ist

in § 3 Nr. 2 das Wort "gesetzlichen" zu streichen.

Begründung