881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
A
Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Kommission sicherzustellen, dass der Binnenmarkt für Dienstleistungen sein volles Potential ausschöpfen kann.
- 2. Gegen die in der Mitteilung zum Ausdruck gebrachten Überlegungen der Kommission bestehen im Übrigen allerdings Bedenken. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass bei den Beratungen nachfolgende Standpunkte Berücksichtigung finden.
- 3. Die Kommission behauptet in ihrer Mitteilung, dass das volle Potential für Dienstleistungen im Binnenmarkt noch nicht ausgeschöpft und dies u.a. auf eine mangelhafte Umsetzung der entsprechenden Richtlinie zurückzuführen sei. Tatsachen, die die Plausibilität dieser Behauptungen überprüfen lassen, enthält der Bericht nicht. Um beurteilen zu können, ob die gerügten Defizite überhaupt tatsächlich vorliegen, sollte daher auf eine Ergänzung des Berichts gedrungen werden.
- 4. Die im Rahmen der Richtlinie durchgeführten Evaluierungen sind für die nationalen Behörden mit hohem Arbeitsaufwand verbunden. Die daraus resultierende Belastung muss bei der Bewertung der Umsetzung anders als dies bisher geschehen ist berücksichtigt werden.
- 5. Das Evaluierungsverfahren ist sehr aufwendig. Die Kommission sollte gebeten werden darzulegen, inwiefern dieser Aufwand durch das Ausmaß der seiner Behebung dienenden Mängel und die Erfolgsaussichten dieser Mängelbehebung gerechtfertigt ist.
- 6. Auch der von der Kommission vorgeschlagene Arbeitsplan ist hinsichtlich seines Inhalts sehr aufwendig. Auch hier sollte daher eine sorgfältige Analyse dahingehend erfolgen, ob die Nutzen/Aufwandrelation vor dem Hintergrund des allgemeinen Ziels der Verschlankung von Verwaltung vertretbar ist.
- 7. In jedem Fall erfordert der Arbeitsplan so viel zeitaufwendige Maßnahmen, dass das Ziel der Kommission, den Arbeitsplan bis 2012 umgesetzt zu haben, schon aus zeitlichen Gründen nicht sinnvoll erreicht werden kann. Daher sollte die Bundesregierung wenn es bei diesem Arbeitsplan bleibt gebeten werden, hier eine zeitliche Streckung auf mindestens insgesamt vier Jahre zu erreichen.
B
- 8. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.