Der Bundesrat hat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020"):
- 1. Arbeitsgruppe "Schulen"
- a) als Bundesratsbeauftragte/Bundesratsbeauftragten N. N.
- b) als Stellvertreterin/Stellvertreter N. N.
- 2. Arbeitsgruppe "Modernisierung der Hochschulbildung"
- a) als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des LandesNordrhein-Westfalen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (RD Dr. Patrick Neuhaus)
- b) als Stellvertreterin/Stellvertreter N. N.
- 3. Arbeitsgruppe "Berufliche Bildung und Ausbildung"
- a) als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des LandesHessen, Kultusministerium (LMR Wolfgang Kreher)
- b) als Stellvertreterin/Stellvertreter N. N.
- 4. Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung"
- a) als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des LandesBaden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MR Dr. Norbert Lurz)
- b) als Stellvertreterin eine Vertreterin des LandesNordrhein-Westfalen, Ministerium für Schule und Weiterbildung (RB'e Heike Maschner)
- 5. Arbeitsgruppe "Digitale Fähigkeiten und Kompetenzen"
- a) als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung (OSR Arthur Gottwald)
- b) als Stellvertreterin/Stellvertreter N. N.
- 6. Arbeitsgruppe "Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung"
- a) als Bundesratsbeauftragte eine Vertreterin des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (OStR'in Anne-Rose Merz)
- b) als Stellvertreterin eine Vertreterin des LandesNiedersachsen, Kultusministerium (MR'in Claudia Schanz).
Die Benennungen gelten unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Beauftragten und ihre Stellvertreter nicht gleichzeitig an Sitzungen der jeweiligen Arbeitsgruppe teilnehmen.