Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 17. Januar 2013 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 17/11840 - zu dem Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 abgelehnt.

Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung: Drucksache. 735/12 (PDF)

Deutscher Bundestag
Drucksache 17/11840
17. Wahlperiode
13. 12. 2012

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012

Der Bundestag wolle beschließen:

Unter Aufhebung des Gesetzesbeschlusses vom 25. Oktober 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung - Bundestagsdrucksache 17/10059 - für erledigt erklärt.

Berlin, den 12. Dezember 2012
Der Vermittlungsausschuss

Thomas Strobl (Heilbronn)VorsitzenderThomas Oppermann BerichterstatterMichael Boddenberg Berichterstatter