Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der §§ 9 bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Berlin, den 19. Januar 2011
An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin, den als Anlage beigefügten Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der §§ 9 Bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes übersende ich zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages. Er wurde in der Kabinettsitzung am 19. Januar 2011 von der Bundesregierung beschlossen.
Gemäß § 1 Absatz 2 ElektroG hat die Bundesregierung die abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der Regelungen der §§ 9 bis 13 ElektroG, welche sich auf die Sammlung, Rücknahme, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Informationspflichten der Hersteller beziehen, geprüft.
Diese Prüfung hat ergeben, dass mit dem ElektroG effiziente Strukturen etabliert wurden, mit deren Hilfe die europäischen Zielvorgaben ausweislich der erzielten Sammel- und Verwertungsleistungen deutlich übererfüllt werden konnten.