Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 17 endg.

881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011

A

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffer 15 (nur gegenüber dem Plenum):

In der laufenden Diskussion zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands im Rahmen der Vorbereitung der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 wird immer wieder gefordert, dass insbesondere auch das Berichtssystem vereinfacht wird. Die Aufnahme einer konkreten Bewertung in die Durchführungsberichte würde demgegenüber zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zur Strategie Europa 2020 kann auch über separate, ohnehin laufende Evaluierungsverfahren bei der Umsetzung der operationellen Programme ausreichend bewertet werden.

[Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die vorliegende Mitteilung bezieht sich nicht nur auf die laufende Förderperiode, sondern weist über diese hinaus. Für die künftige Gestaltung der EU-Strukturpolitik liegen ein Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder vom 15. Dezember 2010 und eine gemeinsame Bund-Länder-Stellungnahme vor. Daher wird empfohlen, von der Mitteilung Kenntnis zu nehmen.

Im Übrigen wird zu der Frage der laufenden Förderperiode auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission über die Leitinitiative der Strategie Europa 2020 - Innovationsunionin BR-Drucksache 616/10(B) HTML PDF ) verwiesen.]