Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. März 2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Februar 2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.