Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 9. Februar 2010 Folgendes mitgeteilt:
Mit Schreiben der Bundeskanzlerin an den Präsidenten des Bundesrates vom 22. Januar 2010 wurde der im Betreff genannte Gesetzentwurf übersandt, mit der Bitte, die Zustimmung des Bundesrates herbeizuführen (BR-Drs. 030/10 (PDF) ).
Nach der Zuleitung des Gesetzentwurfes an den BR hat das Land Niedersachsen auf erforderliche redaktionelle Änderungen hingewiesen. Ich bitte Sie, folgenden Fehler im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren (Austauschblatt anbei):
In der bisherigen Änderung zu Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzentwurfes sollen zu den bestimmten Ausnahmen von Verboten eröffnenden §§ 36 Absatz 1 Satz 2 und 37 Absatz 1 Satz 2 jeweils die Wörter "und der §§ 22a, 22b" eingefügt werden.
Hierbei handelt es sich um ein offensichtliches Versehen, da zum einen § 22a kein Verbot enthält und zum anderen § 22b nicht existiert. Der Verweis liefe somit leer.
Es müssen vielmehr die §§ 21a und 21b erfasst werden.
Drucksache 030/10 (PDF) (Austauschseite)
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- 2. Produktplatzierung: Produktplatzierung im Sinne des Artikels 1 Buchstabe m der Richtlinie 89/552/EWG,
- 3. audiovisuelle kommerzielle Kommunikation: audiovisuelle kommerzielle Kommunikation im Sinne des Artikels 1 Buchstabe h der Richtlinie 089/552/EWG.
- (2) Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, dürfen keine Audiovisuelle Mediendienste oder Sendungen sponsern.
- (3) Produktplatzierungen in nach dem 19.12.2009 produzierten Sendungen zugunsten von Tabakerzeugnissen oder zugunsten eines Unternehmens, dessen Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, sind verboten.
- (4) Jede sonstige Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse ist verboten."
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- 2. § 22 Absatz 1 wird aufgehoben.
- 3. § 22a Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Die Verbote des § 21a Absatz 2 und 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4, und des § 21b Absatz 2 bis 4 erfassen nicht eine redaktionelle Berichterstattung über Tabakerzeugnisse."
- 4. In § 36 Absatz 1 Satz 2 und § 37 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "des § 22" jeweils durch die Angabe "der §§ 21a, 21b und 22" ersetzt.
- 5. § 53 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa) Nach der Angabe "oder 7" wird ein Komma eingefügt.
- bb) Die Wörter "oder des § 22 Absatz 1 oder 2 Satz 1" werden durch die Wörter "oder des § 22 Absatz 2 Satz 1" ersetzt.
- a) Nummer 1 wird wie folgt geändert: