Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 867. Sitzung am 5. März 2010 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.