Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017

A

B

Begründung:

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes wird die sogenannte Heizwertklausel abgeschafft. Nach Wegfall der Heizwertklausel gibt es bereits definierte Abfallströme, für die nicht in einer Rechtsverordnung geklärt ist, ob ein Vorrang oder Gleichrang der energetischen Verwertung im Rahmen der Abfallhierarchie gemäß §§ 6 und 8 KrWG gegeben ist.

Insbesondere die chemische Industrie ist von Tausenden verschiedenartigen Abfällen betroffen. Hier wäre in jedem Einzelfall vom Abfallerzeuger-/besitzer der vorzugswürdige Verwertungsweg zu ermitteln und das Ergebnis der zuständigen Behörde zur Prüfung vorzulegen. Um hier effektiver vorzugehen und auch einen bundesweit abgestimmten Vollzug zu ermöglichen, ist eine zügige Abstimmung zwischen Bund und Ländern erforderlich. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, schnellstens in Absprache mit den Ländern eine Vollzugshilfe zu erarbeiten.