Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Berlin, 17. Mai 2017
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 zu dem Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes eine Entschließung gefasst (BR-Drs. 029/17(B) ), die sich auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bezieht. Die Bundesregierung wird darin gebeten, eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Vollzugshilfe zur Umsetzung der Rechtslage nach der am 1. Juni 2017 in Kraft tretenden Aufhebung der Heizwertregelung des § 8 Absatz 3 Satz 1 KrWG einzuberufen.
Anlässlich dieser Bitte hat das Bundesumweltministerium sowohl einen "Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - Hierarchiestufen Recycling und sonstige Verwertung" als auch eine Vollzugshilfe "Gefährliche Abfälle aus industriellen Prozessen, deren energetische Verwertung gegenüber den stofflichen Verwertungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 KrWG als gleichrangig gilt" entwickelt.
Zu beiden Papieren haben die für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden Stellungnahmen abgegeben, die in einer Bund/Länder-Besprechung am 26. April 2017 ausführlich erörtert worden sind. Die sich im Wesentlichen auf redaktionelle Klarstellungen beziehenden Änderungsvorschläge der Länder konnten weitgehend eingearbeitet werden, so dass die Papiere nunmehr im Mai und im Juni 2017 in den Gremien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und im Juli und im September 2017 in den Gremien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) beraten werden können. Ziel ist es, eine möglichst abgestimmte Empfehlung der Ländergremien für die Anwendung der Papiere im behördlichen Vollzug zu erreichen.
Um - wie in der Entschließung vorgesehen - den betroffenen Abfallerzeugern und -besitzern sowie den Vollzugsbehörden bereits rechtzeitig vor der Aufhebung der Heizwertregelung zum 1. Juni 2017 eine gewisse Orientierung zu geben, sind die Papiere schon vor ihrer abschließenden Beratung durch die Bund/Länder-Gremien als vorläufige Hinweise auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht worden (www.bmub.bund.de/N54200/). Auf den Verfahrensstand und insbesondere die noch ausstehenden abschließenden Beratungen durch die Bund/Länder-Gremien ist dabei ausdrücklich hingewiesen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Hendricks