Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (spezifische Programme des 7. Forschungsrahmenprogramms in den Ausschüssen der Kommission)
Die vom Bundesrat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 (vgl. BR-Drucksache 333/10(B) , Ziffer 11) benannte Bundesratsbeauftragte für das Erste Spezifische Programm "Zusammenarbeit" (Kooperation) - Sicherheit Nordrhein-Westfalen Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (RL'in Sabine Groth) wird ihre Funktion in dem o.g. Gremium nicht mehr wahrnehmen.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten für die restliche Laufzeit der Benennung (bis 31.12.2013) zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu benennen.