Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen beschließen, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
- a) Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:
- aa) In Satz 1 sind nach dem Wort "Windenergie" die Wörter "sowohl an Land als auch" einzufügen.
- bb) Satz 2 und 3 werden Nummer 2.
- b) Nach der neuen Nummer 2 ist folgende Nummer 3 einzufügen:
"3. Die Windenergie an Land hat in den letzten Jahren enorme Entwicklungsschübe durchlaufen und ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Für das Jahr 2015 kam die Windenergie an Land auf insgesamt ca. 122.000 Arbeitsplätze. Mit den inzwischen deutlich effizienteren Anlagen gewinnt die dezentrale Energieerzeugung immer mehr an Bedeutung."
- c) Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 4.
- d) Nach der neuen Nummer 4 ist folgende Nummer 5 einzufügen:
"5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass darüber hinaus alle Regionen ihren Beitrag zur Energiewende leisten müssen und wollen. Sie sollen die Chance bekommen, das volle Potenzial der Windenergie zu erschließen und an der Wertschöpfung daraus teilzuhaben. Vor dem Hintergrund, einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 bei der Stromerzeugung zu erreichen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung daher auf, eine angemessene Anhebung des Ausbauziels der Windenergie an Land zu realisieren."
- e) Nach der neuen Nummer 5 ist die folgende Nummer 6 einzufügen:
"6. Der Bundesrat betont, dass sichergestellt werden muss, dass der Ausbau der Windenergie in allen Regionen Deutschlands vorangetrieben wird und fordert die Bundesregierung daher auf, im Rahmen der nächsten EEG-Novelle eine bessere regionale Steuerung des Ausbaus von Wind an Land einzuführen. Ziel dabei sollte sein, in etwa die Ausbauverteilung der Windenergie an Land zwischen Norden, Süden und der Mitte von Deutschland vor der Einführung des Ausschreibungsmodells abzubilden."
- f) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 7.
Folgeänderungen:
- a) In der Überschrift sind die Wörter "auf See" zu streichen.
- b) Die Begründung ist wie folgt zu ändern:
- aa) Im dritten Absatz ist nach Satz 4 folgender Satz einzufügen:
"Auch hierbei wird die Windenergie an Land einen entscheidenden Beitrag leisten können, sofern sie nicht durch Vorgaben unnötig eingebremst wird wie 2017 in den ersten Ausschreibungsrunden."
- bb) Der Begründung sind am Ende folgende Absätze anzufügen:
"Ende 2017 waren laut Deutscher WindGuard 28 675 Windenergieanlagen an Land mit einer kumulierten Leistung von 50,77 Gigawatt am Netz. Damit hat sich der Zubau der Windenergie an Land in den vergangenen Jahren auf einem erfreulich hohen Niveau befunden.
Wenn die Energiewende in Deutschland ein Erfolg werden soll, dann müssen alle Regionen des Landes davon profitieren. Das heißt, auch in einer "Ausschreibungswelt" muss überall in Deutschland der Zubau insbesondere von Windenergieanlagen an Land möglich und attraktiv für Investoren bleiben. Es fördert die Akzeptanz der Energiewende, wenn alle Regionen die Chance haben, ihren Beitrag dazu zu leisten, das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien zu erschließen und an der Wertschöpfung hieraus teilzuhaben. Hierzu wurde beispielsweise bereits Ende 2015 ein Regionenmodell vorgeschlagen. Die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungen zeigen ein deutliches Ungleichgewicht für die Windenergie an Land im Vergleich zur Zubauentwicklung im bisherigen Jahrzehnt. Ein bundesweiter Ausbau kann substanziell dazu beitragen, wegfallende Erzeugungskapazitäten zu ersetzen, die Netze zu entlasten und zusätzlichen Netzausbaubedarf zu verringern."
- aa) Im dritten Absatz ist nach Satz 4 folgender Satz einzufügen:
Begründung (nur gegenüber Plenum):
Um die Energiewende deutschlandweit voranzutreiben und den dafür erforderlichen flächendeckenden Windkraftausbau sicherzustellen, ist es notwendig, neben dem Zubau der Windenergie auf See auch den Zubau von Windenergieanlagen an Land zu befördern. Die anzustrebende Anhebung des Ausbauziels muss also sowohl für Windenergie auf See, als auch für Windenergie an Land, erfolgen.