Punkt 24 der 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016
Der Bundesrat möge ergänzend zu BR-Drucksache 26/1/16 zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtbranche ebenso wie die Nachhaltigkeit der gesamten Wertschöpfung im europäischen Luftverkehr auch in Zukunft erhalten und stärken zu wollen. Dazu gehört es im Besonderen, den Marktzugang zu Drittländern und damit Investitionsmöglichkeiten zu fördern.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich weiterhin für eine zielgerichtete und reziproke Ausweitung von bilateralen Luftverkehrsrechten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittstaaten einzusetzen. Dabei sind regionale Interessen an der adäquaten Erweiterung der Anzahl interkontinentaler Direktverbindungen außerhalb von Drehkreuzen maßgeblich sicherzustellen.
- 3. Soweit die Bundesregierung Verhandlungsmandate für neue Luftverkehrsabkommen an die EU überträgt, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine besondere Berücksichtigung der Interessen von Flughäfen, die keine Drehkreuzfunktion haben, einzusetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
- 1. Das Ziel der europäischen Luftfahrtstrategie, die europäische Luftfahrtbranche nachhaltig zu stärken, steht im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft zu stärken. Die gute luftverkehrliche Anbindung Deutschlands auch in Drittländer ist auch aus Sicht des Bundesrates unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
- 2. Eine positive wirtschaftliche Entwicklung in den regionalen Ballungsgebieten setzt jedoch ihren direkten Anschluss an den Weltluftverkehr und die dazu erforderlichen Verkehrsrechte ausländischer Fluggesellschaften voraus. Die deutschen Fluggesellschaften konzentrieren sich bisher maßgeblich auf die Anbindung der Regionen über Zubringerverkehre zu den Hub-Standorten in Deutschland. Die Bemühungen der Bundesregierung zur Liberalisierung der Luftverkehrsmärkte waren in den vergangenen Jahren zudem wenig erfolgreich.
Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich unabhängig von der europäischen Luftfahrtstrategie grundsätzlich für eine Ausweitung der reziproken Luftverkehrsrechte zur Erschließung von Wachstumsmärkten wie China und den Staaten der Golfregion und des ASEAN (Vereinigung Südostasiatischer Nationen) mit einem Schwerpunkt auf der Erweiterung sowohl der Anzahl der Destinationen in Deutschland als auch der zulässigen Frequenzen einzusetzen. Die Bundesregierung sollte ihre Bemühungen um bilaterale Abkommen fortführen, soweit entsprechende Abkommen auf europäischer Ebene nicht zeitnah zu erreichen sind.
- 3. Die von der Kommission vorgelegte Luftfahrtstrategie zielt nunmehr darauf ab, die nationalen Verhandlungsmandate über Luftverkehrsrechte mit bestimmten Ländern und Regionen auf die EU zu verlagern. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Aushandlung umfassender Luftverkehrsabkommen mit Drittländern auf EU-Ebene ein besonders wirksames Instrument zur Erschließung neuer Wachstumsmärkte sei. Gleichzeitig könne nur im Rahmen umfassender Abkommen ein fairer und nachhaltiger Wettbewerb sichergestellt werden.
Eine Übertragung der nationalen Verhandlungsmandate auf die EU darf jedoch nicht dazu führen, dass die Stärkung der Anbindung der Regionen an den internationalen Luftverkehr durch eine Überfrachtung der Verhandlungen und eine daraus resultierende zeitliche Verzögerung der Liberalisierung von Luftverkehrsmärkten verhindert wird. Die Bundesregierung sollte daher die Übertragung der jeweiligen Verhandlungsmandate im Hinblick auf die Frage, ob ein Verhandlungserfolg auf europäischer Ebene in einem angemessenen Zeitrahmen und zu wachstumsfördernden Konditionen erreichbar ist, kritisch prüfen.