Beschluss des Bundesrates
Achtzehnter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2

Der Bundesrat hat in seiner 871. Sitzung am 4. Juni 2010 beschlossen, von dem Bericht gemäß § 35 Satz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Kenntnis zu nehmen.