Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Konsulargesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 134. Sitzung am 12. Dezember 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Auswärtigen Ausschusses - Drucksache 19/15496 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes - Drucksache 19/13455 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 14.02.20 Erster Durchgang: Drucksache. 348/19 (PDF)