Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, 23. März 2018
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. März 2018 beschlossen, zu dem im Betreff genannten Vorschlag die Bundesregierung aufzufordern, die Stellungnahme des Bundesrates gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen.
Nach Auffassung der Bundesregierung liegen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 EUZBLG nicht vor. Daher kann eine maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrates durch die Bundesregierung nicht erfolgen.
Mit dem vorliegenden Vorschlag für eine Ratsempfehlung soll die bereits bestehende Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen aus dem Jahr 2006 aktualisiert werden. Der vorgeschlagene Referenzrahmen enthält die Beschreibung von acht Schlüsselkompetenzen. Es handelt es sich um: Lese- und Schreibkompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und Kompetenz in Naturwissenschaften, Informatik und Technik, digitale Kompetenz, persönliche, soziale und Lernkompetenz, Bürgerkompetenz, unternehmerische Kompetenz sowie Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit. Ziel des Vorschlags ist somit, eine bereichsübergreifende Orientierung für die Bildungspolitik anzubieten. Entsprechend des Konzeptes für lebenslanges Lernen gilt der Referenzrahmen für alle Bildungsbereiche, beginnend bei der frühkindlichen Bildung bis hin zur Erwachsenenbildung. Der Referenzrahmen ist zudem bildungsbereichsübergreifend konzipiert, d.h. er bezieht sich auf Lernen in formalen, nonformalen und informellen Kontexten. Die Argumentation, dass im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, ist aufgrund der Breite des Anwendungsbereichs und mit Blick auf das Ziel des Vorschlags, eine bereichsübergreifende Orientierung für die Bildungspolitik anzubieten, nicht überzeugend.
Unbeschadet der Rechtsauffassung der Bundesregierung möchte ich Ihnen jedoch versichern, dass mir an einer kooperativen und sachorientierten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sehr gelegen ist.
Ich sage deshalb zu, dass bei den Verhandlungen zum Ratsempfehlungsvorschlag eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern erfolgen wird. Ich bin zuversichtlich, dass Bund und Länder auch in diesem Fall eine einvernehmliche Verständigung in der Sache finden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rachel