Beschluss des Bundesrates
Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe nachstehender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nr. 2
(§ 56 Abs. 2 Satz 2, Abs. 2a - neu - StZVO)

In Artikel 1 Nr. 2 ist § 56 wie folgt zu ändern:

Folgeänderung:

In Artikel 1 Nr. 2 ist in § 56 Abs. 1 die Angabe "Absätze 2 und 3" durch die Angabe "Absätze 2 bis 3" zu ersetzen.

Begründung

Redaktionelle Änderung zur Klarstellung, um Missverständnissen vorzubeugen.

In der vorliegenden Fassung verweist § 56 Abs. 2 Satz 2 auf § 56 Abs. 2 (Zirkelbezug).